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Grundschule Wolmirsleben
 
 
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Grundschule Wolmirsleben

Alte Siedlung 14
39435 Wolmirsleben

 

Tel.: (039268) 32508

 
 
 
Unterrichtsorganisation an der GS "An den Linden" ab 01. März 2021
23.02.2021
 
Schule nach den Winterferien
02.02.2021
 
Schulschließung
08.01.2021
 
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Sachsen-Anhalt vernetzt
 
 

Meldung zum 23.02.2021

 

Ab dem 1. März 2021 wird an unserer Grundschulen der Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht wieder aufgenommen. Dabei findet der Unterricht in festen Lerngruppen insbesondere durch die Klassenlehrerin statt. Notbetreuung oder Distanzunterricht findet nicht statt. Im Schulgebäude besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer gut sitzenden eng anliegenden Alltagsmaske. Im Klassenraum und auf dem Schulhof besteht diese Pflicht nicht, wenn Kinder in ihrem Klassenverband bleiben. 

Das Unterrichtsangebot richtet sich auf die Kernfächer Mathematik, Deutsch und Sachunterricht, sowie den Englischunterricht. Die Sicherung der Grundlagen im Lesen, Schreiben und Rechnen hat oberste Priorität. Täglich finden 4 Unterrichtsangebote statt. in der 5 Unterrichtstunde werden Förderangebote für alle Kinder ermöglicht. Entscheiden Eltern, dass ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnimmt, bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Schule, um die Organisation zur Übermittlung von Unterrichtsmaterialien zu klären.

Zunächst wird es im Schulbetrieb darum gehen, die während der Schließungszeit von den Schülerinnen und Schülern erworbenen Kenntnisse auszuwerten und zu festigen. Dazu wird es zum Ende der ersten Woche Lernstandserhebungen geben, deren Ergebnis nicht für Leistungsbewertungen genutzt werden. 

Bis zu den Osterfeiertagen gilt es nun den stufenweisen Wiederbeginn des Schulbetriebes zu organisieren. Sobald im Salzlandkreis die 7-​Tages-Inzidenz den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Schultagen unterschreiten, findet der Unterricht wieder im Regelbetrieb statt.

 

Der Unterricht beginnt wieder regulär um 7.25 Uhr. Die Busse fahren nach normalem Fahrplan.

 

Folgende Abholzeiten gelten durch die veränderte Unterrichtsorganisation bis auf Widerruf:

12.00 Uhr ohne Essen, 12.30 Uhr mit und ohne Essen, 13.00 Uhr

 

Essenzeiten: Klasse 1 - 12.00 Uhr            Klasse 2 - ca.12.10 Uhr           

                      Klasse 4 - ca.12.20 Uhr         Klasse 3 - ca.12.30 Uhr

 

Denken Sie bitte, daran wieder Rückmeldungen zu geben, zu welcher Zeit Ihr Kind gegebenenfalls abgeholt wird und wer das Kind abholt!

Liebe Eltern, Großeltern, Geschwister, Tanten und Onkel warten Sie bitte wieder vor dem Schultor und betreten Sie den Schulhof nur nach Vereinbarung. Danke für Ihr Verständnis.

 

Sollten sich Ihrerseits Rückfragen ergeben, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat, Ihren Schulelternrat oder an die Klassenlehrerin.

 

Bitte Informieren Sie sich über den Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen, den Infektions- und Arbeitsschutz an Schulen im Land Sachsen Anhalt während der Corona- Pandemie auf den Seiten des Ministeriums für Bildung Sachsen Anhalt: https://mb.sachsen-anhalt.de .

Hier können Sie auch allgemein geltende Informationen zur Wiederaufnahme und Fortsetzung des Unterrichts an den Grundschulen nachlesen.

 

Wir hoffen auf eine reibungslosen Aufnahme des Schulbetriebes.

Liebe Schülerinnen und Schüler, wir freuen uns auf euch.

Ein herzliches Dankeschön senden wir an alle Eltern, Großeltern, Geschwister und sonstigen Hauslehrer für Ihre enormen Bemühungen. Sie alle haben sich ein großes Lob verdient und eigentlich auch eine kleine Auszeit zum Luft holen. 

Bleiben oder werden Sie gesund!

 

Meldung zum 02.02.2020

 

Vorbehaltlich der Abstimmungen zwischen Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -​chefs der Länder und der darauffolgenden Festlegung der Maßnahmen Landesregierung Sachsen-​Anhalt gelten für den Schulunterricht ab dem 15. Februar 2021 folgende Regelungen:

Der Schulbetrieb in der derzeit geltenden Struktur wird auch nach den Winterferien bis zum Ende der 8. Kalenderwoche fortgesetzt. Leider muss unsere Grundschule daher weiter geschlossen bleiben. Die genehmigten Anträge auf Notbetreuung bleiben weiter gültig.

 

Soweit in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-​Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100.000 Einwohner im Zeitraum 22. bis 26. Februar 2021 an allen Tagen unterschreitet, wird ab dem 1. März 2021 an den Grundschulen und den Förderschulen der Präsenzunterricht unter Befreiung von der Präsenzpflicht wieder aufgenommen. Dabei findet der Unterricht an Grundschulen in festen Lerngruppen insbesondere durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer statt. Notbetreuung an den Grund-​ und Förderschulen oder Distanzunterricht findet nicht statt.

 

Sobald in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die 7-​Tages-Inzidenz den Wert von 50 pro 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Schultagen unterschreiten, findet an allen Schulen des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen Kreisstadt wieder Regelbetrieb statt.

 

Die freiwillige Wiederholung eines aktuell besuchten Schuljahrgangs wird möglich, ohne dass diese auf die Verweildauer angerechnet wird.

 

Liebe Schüler, nutzt "MS" Teams um mit euren Lehrern und Mitschülern in Kontakt zu bleiben. Wir denken an euch. Hoffentlich sehen wir uns bald alle im normalen Alltag gesund und sorgenfrei wieder.

 

 

Meldung zum 08.01.2021

 

Ab 11.01.2021 bleiben die Schulen geschlossen. Die Kinder lernen im Distanzunterricht. Das wird wieder viele Eltern vor große Herausforderungen und auch Probleme stellen. Die Kollegen der Grundschule stehen Ihnen und Ihren Kindern bei Fragen gern zur Seite. 

 

Informationen zur Notbetreuung ab 11.01.2021

 

Betreuungsbedürftige Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind können in der Schule in die Notbetreuung, wenn ein Erziehungsberechtigter zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen nach Absatz 5
der Änderung der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gehört. Diese Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung
flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z. B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.

Für die Notbetreuung ab 11.01.2012 ist die Notwendigkeit einer außerordentlichen Betreuung von Kindern der unentbehrlichen Schlüsselpersonen der betreffenden Gemeinschaftseinrichtung gegenüber durch schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten oder bei Selbständigen durch schriftliche Eigenauskunft nachzuweisen.

 

In der Schule erfolgt kein Unterricht, lediglich eine Betreuung, nicht unbedingt beim Klassenlehrer. Die Kinder können an ihren Arbeitsmappen arbeiten.

 

Zur Info:

Die Öffnungszeiten der Schule bleiben unverändert. Die Kinder können jedoch von diesen Zeiten unabhängig jederzeit gebracht oder abgeholt werden. Die Busse fahren regulär und auch der Essenanbieter liefert das Essen.

 

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