9. Öffnung der Schule
9. Öffnung der Schule
9.1. Wirksamkeit im Ort
Die Schule als Bestandteil des öffentlichen Lebens muss wirksam sein.
Deshalb werden folgende Veranstaltungen der Gemeinden von den Schülern gestaltet:
Rentnerweihnachtsfeier
Weihnachtsprogramm für die Eltern
Feste und Projekte der Kindertagesstätten
Weihnachtsmarkt der Gemeinde
Programmgestaltung zum Heimatfest des Dorfes
9.2. Kooperation mit dem FÖZ
Der Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit der Grundschule „An den Linden“ und der Förderschule „Am Park“, so dass die Arbeit planbar, zielgerichtet und abrechenbar ist.
Jährlich werden Partnerschaften zwischen den Grundschulklassen und den Förderschulklassen vereinbart.
Der Kooperationsvertrag ist fester Bestandteil des Schulprogramms.
9.3. Kooperation mit den Kindertagesstätten
Um eine Zusammenarbeit zu ermöglichen, wurden zwischen der Grundschule „An den Linden“ und den Kindertagesstätten der „Lebenshilfe Bördeland“ in den Gemeinden Borne, Unseburg und Wolmirsleben Kooperationsverträge abgeschlossen.
Diese Verträge sind fester Bestandteil des Schulprogramms.